Globus Invest betreibt eine Investmentplattform (die „Plattform“), auf der berechtigte Anleger („Plattforminvestoren“) Investitionsmöglichkeiten durchsuchen und Investitionen in Private Placement-Transaktionen indirekt über gepoolte Anlagevehikel („Plattformfonds“) abschließen können. Die auf der Plattform verfügbaren Privatplatzierungstransaktionen sind in erster Linie in Vor-IPO-Wertpapieren privater Unternehmen tätig.
Globus Invest, ein bei der Financial Industry Regulatory Authority registrierter Broker-Dealer, der als Platzierungsagent für Transaktionen auf der Plattform fungiert.
Globus Invest, ein Anlageberater, der von der Registrierung bei der Securities and Exchange Commission befreit ist. Globus Invest verwaltet und übt Anlageentscheidungen in Bezug auf bestimmte gepoolte Anlagevehikel („Discretionary Funds“) aus.
Die „Diskretionsfonds“ investieren wie die Plattformfonds in privat platzierte Wertpapiere, in erster Linie pre-IPO-Wertpapiere privater Unternehmen, die auf der Plattform verfügbar sind. Anleger in Diskretionsfonds werden als Diskretionsfonds Anleger bezeichnet.
Ein Investor kann sowohl ein Diskretionsfondsinvestor als auch ein Plattforminvestor sein.
Globus Invest und seine verbundenen Unternehmen sind der Ansicht, dass Anlagemöglichkeiten auf der Plattform auf faire und gerechte Weise zwischen Plattforminvestoren und diskretionären Fonds und Plattformfonds aufgeteilt werden müssen, ohne dass Einzelpersonen, Gruppen oder Kunden gegenüber anderen Einzelpersonen, Gruppen oder Kunden bevorzugt oder benachteiligt werden. Gleichzeitig muss die Zuteilungspolitik für Globus Invest die Art der privaten Investitionsmöglichkeiten vor dem Börsengang auf der Plattform und die Praktikabilität der Annahme und Umsetzung einer bestimmten Zuteilungsmethodik berücksichtigen werden. Aufgrund von Beschränkungen der Anzahl von Anlegern in einem Anlageinstrument sind im Rahmen verschiedener Ausnahmen recht, auf die sich Plattformfonds und/oder Vermögensfonds verlassen können, andere Kapazitätsbeschränkungen, die sich auf bestimmte Anlagemöglichkeiten beziehen können, und andere Faktoren, anteilige Zuteilungen an Plattform-Anleger oder Anleger in Vermögensfonds oft nicht durchführbar.
Um die gerechte Aufteilung von Anlagemöglichkeiten zwischen Plattformfonds und Plattforminvestoren und Vermögensfonds zu gewährleisten und mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und/oder abzumildern, hat die Globus Invest die folgenden Zuteilungsrichtlinien in Bezug auf der Plattform verfügbare Anlagemöglichkeiten („Plattform-Anlagemöglichkeiten“), in die ein Vermögensverwaltungsfonds eine Anlageverpflichtung eingeht, festgelegt.
Bestimmte Mitarbeiter von Globus Invest beteiligen sich an der Vorbereitung und/oder Überprüfung von E-Mail-Verteilungen in Bezug auf Plattform-Möglichkeiten (die „Investoren-E-Mail“) und haben ansonsten Kenntnis von Plattform-Investitionschancen, bevor diese Informationen an Plattform-Investoren weitergegeben werden. Darüber hinaus sind oder werden eine oder mehrere dieser Globus Invest-Mitarbeiter Mitglieder des Anlageausschusses eines oder mehrerer Vermögensfonds. Um Interessenkonflikte im Zusammenhang mit solchen Vorkenntnissen zu vermeiden und angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Implementierung einer anteiligen Zuteilungsmethode für Wertpapiere vor dem Börsengang, wird Globus Invest im Allgemeinen alle Anlagemöglichkeiten im größtmöglichen Umfang nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – Rotationsbasis basierend auf der Reihenfolge, in der eine Zusage für eine Gelegenheit eingegangen ist, zuteilen.
Jeder Plattforminvestor oder Vermögensfonds, der aufgrund einer bestimmten Gelegenheit zur Anlage in ein Wertpapier geschlossen wird, wird auf die nächste zuordenbare Gelegenheit in dieser Anlage umgeschichtet. Bei der Bewertung, welchem diskretionären Fonds oder Plattforminvestor zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Plattforminvestitionsmöglichkeit zugeteilt wird, kann Globus Invest auch Faktoren wie historische Investitionen, Fairness gegenüber anderen Investoren auf der Plattform, die Interessen und Anlageziele eines bestimmten Investors berücksichtigen, verfügbare Investitionskapazität, geplanter Investitionsumfang, unabhängig davon ob ein Investor bereits zuvor Transaktionen mit einem Globus Invest getätigt hat, die Fähigkeit eines Investors, Gelder von einem Globus Invest Anlegerkonto zu transferieren oder anderweitig die vom Globus Invest festgelegten Zeitanforderungen einzuhalten, und andere zeitliche Erwägung in Bezug auf die eine bestimmte Investition (wie die Möglichkeit, eine bestimmte Investition innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens abzuschließen) („Zusätzliche Faktoren“). Schließt eine Plattform-Investitionsmöglichkeit nicht den gesamten vorgesehenen Betrag, so werden die Zuteilungen an Investoren in dieser Transaktion, ob Plattforminvestoren oder Plattformfonds, interessierten Anlegern auf einer Rotationsbasis von „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ auf der Grundlage der Reihenfolge, in der eine Verpflichtung zu einer Anlagemöglichkeit eingegangen wurde, an interessierte Anleger erfolgen. Ein diskretionärer Fonds verpflichtet sich nicht zu einer Investition in eine Plattform-Investitionsmöglichkeit, damit eine solche Plattform-Investitionsmöglichkeit ein erforderliches Minimum erreicht, um fortgeführt wird.
Wenn sich ein Vermögensverwaltungsfonds innerhalb der letzten 3 Tage nach Eröffnung einer Anlagemöglichkeit für eine Plattform-Investitionsmöglichkeit verpflichtet hat, muss der Anlageausschuss dieses Vermögensverwaltungsfonds oder eine ähnliche Behörde die Grundlage für die Anlage schriftlich erklären oder auf andere Weise nachweisen, dass die Verpflichtung nicht zur Erreichung eines Verpflichtungsminimums eingegangen ist. Wenn mehrere Diskretionäre Fonds mit derselben Anlagestrategie oder sich überschneidenden Anlagestrategien versuchen, in dieselbe Plattform-Investitionsmöglichkeit zu investieren: Wenn die Gesamtgröße der verfügbaren Plattform-Investitionsgelegenheiten dies zulässt, können mehrere Vermögensfonds-Anlagen in der angeforderten Anlagegröße für jeden Verwaltungsfonds akzeptiert werden. Wenn die verfügbare Größe der Plattform-Investitionsmöglichkeit geringer ist als die angeforderte Gesamtinvestitionsgröße für alle diskretionären Fonds, die eine Anlage suchen, wird die Plattform-Investitionsmöglichkeit jedem Diskretionären Fonds auf der Grundlage der oben dargelegten Rotations- und Kriterien basierten Methode nach Treu und Glauben, einschließlich der zusätzlichen Faktoren, zugeteilt. Bei der Vergabe wird der Anlageausschuss keine Zuteilungen zwischen Diskretionären Fonds auf der Grundlage der gezahlten Gebühren, der Verfügbarkeit von übertragenen Zinsen, der Performance in Bezug auf eine gegebenenfalls geltende Hochwassermarke oder der Anwesenheit oder Abwesenheit verbundener oder der relativen Größe der verbundenen Anlagen im Diskretionärnfonds, teilen. Vermögensfonds und Plattformanleger werden gleich und einheitlich behandelt.
Wie oben erwähnt, werden alle Plattform-Investitionsmöglichkeiten auf Rotationsbasis an Diskretionäre Fonds und Plattform-Investoren vergeben, d. h. basierend auf der Reihenfolge, in der eine Zusage erteilt wird. Diese Zuteilungspriorität steht im Einklang mit der Priorität, die Plattform-Investoren zugewiesen wird. Ein Diskretionärer Fonds, der sich zu einer überzeichneten Plattform-Investitionsmöglichkeit verpflichtet, wird wie jeder andere Plattform-Investor in Bezug auf eine Warteliste, nicht zugewiesene oder teilweise zugewiesene Nachfrage oder andere ähnliche Verfahren behandelt, einschließlich aller Möglichkeiten, einen nachfolgenden Fonds vor dem Anleger per Email zu zeichnen. Plattform-Investitionsmöglichkeiten mit einer Warteliste oder voraussichtlich überzeichnet werden Plattform-Investoren und/oder Vermögensfonds-Investoren in einer Reihenfolge zugewiesen, die durch das Datum ihrer abgeschlossenen Reservierung bestimmt wird, in der Regel nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ Basis, vorbehaltlich der zusätzlichen Faktoren. Eine Abweichung von diesen Allokationsrichtlinien im Einzelfall ist zulässig. Eine solche Abweichung muss jedoch fair und gerecht sein und schriftlich dokumentiert werden (einschließlich der tatsächlich verwendeten Methodik).
Diese Zuteilungsrichtlinien werden an prominenter Stelle auf der Globus Invest Website, in den Angebotsunterlagen jeder Plattform-Investitionsmöglichkeit und den Angebotsunterlagen jedes Diskretionsfonds offengelegt. In Bezug auf Diskretionsfonds, die vor der Annahme dieser Zuteilungspolitik geschlossen wurden und deren Anlagefristen noch nicht abgelaufen sind, wird allen Anlegern dieser Diskretionsfonds eine schriftliche Benachrichtigung über diese Zuteilungspolitik übermittelt.